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Kältemaschinen-Regelsteuerung
📖 ChemRRV ab 2027 · BAFU-Referenz
Grenzwerte, Fristen, Firmenvorgaben und Rechtsmatrix der Firma für die Kältemaschinen-Auslegung

1Regelstand der Firma

Geänderte Grenzwerte und Fristen–
Geänderte Zeilen der Rechtsmatrix–
Geänderte Firmenvorgaben–
Wirkung einer abweichenden Rechtsvorgabe–
Zuletzt gespeichert–
Regelstand der Stammdaten–
Zur Auslegung →
Die Werte gelten für alle Kältemaschinen-Auslegungen der Firma. Abweichungen von der BAFU-Referenz sind interne Szenarien und brauchen einen eigenen Rechtsnachweis; die Auslegung meldet sie bei jeder Variante.

2Grenzwerte und Fristen (Schweiz)

Leer lassen oder «↺» = BAFU-Referenz. Datumsfelder im Format der Seite, Zahlen mit Punkt oder Komma.

3Firmenvorgaben (unabhängig vom Recht)

Firmenvorgaben ändern keine Rechtsprüfung; sie steuern Vorauswahl und Zusatzausschlüsse der Varianten. Einzelne Projekte können sie in der Auslegung (Schritt 6) nochmals anpassen.

4Rechtsmatrix ChemRRV

Eine Regel trifft zu, wenn GWP ≥ «GWP ab» und < «GWP bis» sowie Leistung > «kW über» und ≤ «kW bis». «∞» = ohne obere Grenze, «–» = ab 0 kW. Leer lassen oder «↺» = BAFU-Referenz. Überschneiden sich zwei Zeilen derselben Anwendung, ist die Matrix nicht eindeutig; die Auslegung meldet das bei jeder betroffenen Variante (ORANGE).

5Wirkung einer abweichenden Rechtsvorgabe

Wirkt nur, wenn Grenzwerte, Fristen oder Zeilen der Rechtsmatrix von der BAFU-Referenz abweichen. Firmenvorgaben (Schritt 3) lösen sie nicht aus.

6Quellen und Schweizer Regeln

Regeln Schweiz im Überblick
ThemaKriteriumErgebnisGültigHinweisQuelle